
GEELY E5 ² – JETZT AB 149 EUR LEASEN*
Geely E5: Stromverbrauch 15,8– 16,9 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km, CO2-Klasse A; (kombinierte WLTP-Werte).
* Ein Privatkunden-Leasing-Angebot der Consors Finanz, BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Standort München, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München. Für den Geely E5 Pro: Jährliche Fahrleistung 10.000 km, Leasing-Sonderzahlung 6.000 €, Laufzeit 48 Monate, 48 mtl. Leasingraten à 149,00 €. Beispielfoto eines Fahrzeugs der Baureihe, die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeugs sind nicht Bestandteil des Angebots.
** 8 Jahre Herstellergarantie ab Erstzulassung oder 200.000 km Gesamtfahrleistung je nachdem, was zuerst eintritt, auf Fahrzeug und Hochvoltbatterie (Mindestladezustand-State of Health min. 70%) gem. den Geely Garantiebedingungen












Geely E5: Stromverbrauch kombiniert: 15,8 – 16,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite (WLTP, kombiniert): 430 – 450 km. Die angegebene elektrische Reichweite wurde nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ermittelt. Tatsächliche Ladeleistung und Reichweite können je nach Nutzung, Temperatur und Fahrzeugzustand variieren. Änderungen vorbehalten.


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1. Spezifikationen, Optionen und Verfügbarkeit können je nach Markt variieren und sind Änderungen vorbehalten. Die auf dieser Website verwendeten Bilder und Videos dienen lediglich der Veranschaulichung und zeigen möglicherweise Sonderausstattungen, Vorserienmodelle oder Funktionen, die in Ihrem Markt nicht verfügbar sind. Aus den Informationen auf dieser Website können keine Rechte abgeleitet werden. Für die aktuellsten und genauesten Informationen zu Preisen, Spezifikationen und Verfügbarkeit wenden Sie sich bitte an Ihren Geely-Händler vor Ort.
2. Die angegebenen Werte für Kraftstoff- und/oder Energieverbrauch, elektrische Reichweite und CO₂-Emissionen entsprechen dem WLTP-Prüfverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure), das die Grundlage für die Typgenehmigung neuer Fahrzeuge bildet. Diese Werte dienen Vergleichszwecken. Die tatsächlichen Werte können je nach Fahrstil, Beladung, Wetter, Batteriezustand und Straßenverhältnissen variieren.
3. Fahrerassistenzsysteme (ADAS) sind Assistenztechnologien und entbinden den Fahrer nicht von seiner Pflicht, jederzeit die volle Aufmerksamkeit auf das Fahrzeug zu richten und es zu kontrollieren. Die Verfügbarkeit von ADAS-Systemen ist abhängig von der Fahrzeugversion und den jeweiligen Marktbestimmungen.
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